Nächste Mitgliederversammlung

Die nächste Mitgliederversammlung der ANG findet am 10. März ab 10.00 Uhr im Maritim-Hotel am

Flughafen Düsseldorf statt.

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Regressfalle Wundversorgung

Verbandmittel, die Praxen über den Sprechstundenbedarf beziehen, können teure Regressforderungen nach sich ziehen. Über den Sprechstundenbedarf verordnete Verbandmaterialien dürfen nur zur akuten Wundversorgung (z.B. nach Unfällen) eingesetzt werden. Zur Behandlung chronischer Wunden sind alle Materialien grundsätzlich auf den betroffenen Patienten zu rezeptieren.

Gerade bei gefäßchirurgischen Praxen, die sich auf die Versorgung chronischer Wunden spezialisiert haben, können bei Nichtbeachtung dieser Regeln schnell Verordnungskosten für den Sprechstundenbedarf auflaufen, die auffällig über dem Fachgruppendurchschnitt liegen und dann zu Prüfung und Regressverfahren führen.

(Quelle: Ärztezeitung 13.01.2012)

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Neues Patientenrechtegesetz

Am 16.01.2012 legt die Regierung den Entwurf eines Patientenrechtegesetzes vor. Es soll die über mehrere Gesetzbücher verteilten Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bündeln, wird aber nur für GKV-Patienten gelten.

Bei groben Behandlungsfehlern wird es zu einer Umkehr der Beweislast kommen, d.h. der Arzt muß einem geschädigten Patienten nachweisen, daß der Behandlungsfehler den Schaden nicht verursacht hat.

Bislang war ein Behandlungsvertrag nicht gesetzlich geregelt. Nun soll er in das BGB aufgenommen werden.

Auch Krankenkassen werden stärker in die Pflicht genommen. Längstens drei Wochen haben sie in Zukunft Zeit für die Bewilligung von Hilfsmitteln. Verstreicht die Frist, gilt die Leistung als bewilligt.

(Quelle: Ärztezeitung 13.01.12)

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Neue GOÄ

Die Bundesärztekammer (BÄK) drückt jetzt bei der Reform der Gebührenordnung doch aufs Tempo. Bis zum Sommer soll ein Entwurf stehen kündigte BÄK-Präsident Montgomery an.

(Quelle: Ärztezeitung 11.01.12)

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Neufassung einer Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V

Zum 01.12.2011 ist eine neue Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren zwischen der KBV und dem

GKV-Spitzenverband in Kraft getreten, die die alte dreiseitige Vereinbarung von 2006 ersetzt. Inhaltlich ändert sich

für uns als Operateure wenig. Bereits bestehende Genehmigungen gelten fort. Der Wortlaut der Vereinbarung ist

im Deutschen Ärzteblatt Nr. 49 vom 09. Dez. 2011 veröffentlicht worden.

 

Statt Vorkaufsrecht für Arztsitze kommt Zulassungsvorbehalt

Das Vorkaufstrecht der KV zum Aufkauf von Arztpraxen ist vom Tisch.

Nach Versorgungsstrukturgesetz hat die KV aber ab 2013 das Recht, ausgeschriebene Vertragsarztpraxen nicht wieder zu besetzen. Der Arzt soll in diesem Fall den Verkehrswert der Praxis von der KV ersetzt bekommen. Die Praxis selbst bleibt ihm aber erhalten - mit allen Arbeits-, Miet- und Leasingverträgen, um die er sich nun kümmern muß.

Diese Regelung gilt nicht, wenn sich ein Kind, Ehegatte oder Lebenspartner des ausscheidenden Vertragsarztes oder ein Vertragsarzt, mit dem die Praxis bisher gemeinschaftlich ausgeübt wurde, um die Nachbesetzung bewerben.

(Quelle: Arzt u. Wirtschaft 06.12.11)

Verwaltungskosten GKV

Berechnungen der Unternehmensberatung A.T. Kearney haben ergeben, daß die reinen durch die GKV verursachten Verwaltungskosten im Jahr 2010 bei 27,5 Milliarden Euro lagen. Das sind 15,6 Prozent der Gesamtausgaben und fast dreimal so viel, wie von der GKV offiziell berechnet.

(Quelle: änd 06.01.12)

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Bundestag verabschiedet Versorgungsstrukturgesetz

Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hat der Bundestag am 01.12.2011 das GKV-Versorgungsstrukturgesetz

verabschiedet. Die SPD-regierten Länder kündigten an, das Gesetz am 16. Dezember im Bundesrat abzulehnen.

Da das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) jedoch nicht zustimmungspflichtig ist, könnte es nur eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat stoppen, womit nicht zu rechnen ist.

Kern des VStG ist eine Überarbeitung der Bedarfsplanung. Die Niederlassung auf dem Land oder in unterversorgten

Gebieten soll für Ärzte wieder attraktiver werden.

Die Honorarverteilung der Ärzte soll ab 2012 wieder in der Hand der einzelnen KVen liegen. Die KBV macht hierfür lediglich einige Vorgaben.

Zum durch das VStG neu geschaffenen Versorgungsbereich "ambulante spezialfachärztliche Versorgung" werden das ambulante Operieren und sonstige stationsersetzende Leistungen nicht gehören.

(Quelle: Deutsches Ärzteblatt)